Unterhaltsreinigung hält das Niveau. Sie stellt es nicht her. Wer das verwechselt, beauftragt zwei Wochen lang eine Reinigungsfirma und wundert sich dann, warum der Linoleumboden noch immer aussieht wie 2014.
Wer nach einer Definition für einen Mietvertrag, eine Ausschreibung oder eine Nebenkostenabrechnung sucht, bekommt hier die kurze Antwort plus Abgrenzung zu Grund- und Sonderreinigung — kein Branchen-Lexikon, sondern was im Alltag gilt.
Definition: Was Unterhaltsreinigung genau ist
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, in festen Abständen wiederkehrende Reinigung eines Gebäudes oder einer Fläche. Im Branchenstandard umfasst das: Böden feucht wischen oder saugen, horizontale Oberflächen abwischen, Sanitärbereich reinigen, Müll entleeren, Verbrauchsmaterialien auffüllen.
Die zentrale Eigenschaft: Unterhaltsreinigung ist eine Erhaltungsleistung. Sie kann ein vorhandenes Sauberkeitsniveau halten, aber kein neues herstellen. Wer auf einen seit Jahren ungenutzten Boden eine Unterhaltsreinigung ansetzt, bekommt einen sauberer aussehenden, aber nicht sauberen Boden.
Wichtig für Mietverträge und WEG-Abrechnungen: Unterhaltsreinigung ist nach §2 Nr. 9 BetrKV als "Hausreinigung" umlagefähig — Voraussetzung ist eine externe Beauftragung mit Rechnung. Eigenleistung der Verwaltung lässt sich nicht umlegen, auch wenn das Verfahren manchmal überraschend kreativ ausgelegt wird.
Abgrenzung zu Grundreinigung und Sonderreinigung
Grundreinigung
Grundreinigung ist die einmalige Tiefenreinigung — meist ein- bis zweimal im Jahr. Sie umfasst Beläge erneuern, Fugen reinigen, Sanitärbereiche desinfizieren, Verkrustungen lösen. Aufwand und Kosten liegen deutlich höher als bei einem einzelnen Unterhaltsreinigungs-Termin.
Faustregel: Wenn ein Boden nach der Unterhaltsreinigung noch grau wirkt, braucht das Objekt zuerst eine Grundreinigung. Erst danach kann der Wartungsvertrag das Niveau halten — niemand bügelt Hemden, die noch nicht gewaschen sind.
Sonderreinigung
Sonderreinigung ist alles, was außerhalb des regelmäßigen Rhythmus läuft. Endreinigung nach Auszug, Bauschluss-Reinigung, Reinigung nach Wasserschaden, Reinigung nach Veranstaltungen. Wird einzeln beauftragt, mit eigenem Angebot.
Was Unterhaltsreinigung nicht ist: einmalige Aufträge ohne Wiederholung, Tiefenreinigung, Sanierungsleistungen. Wer das in einen Wartungsvertrag mischen will, kalkuliert unsauber.
Wer braucht Unterhaltsreinigung
Drei typische Fälle:
- B2B-Bürobetriebe ab ca. 150 m²: Verwaltungen, Kanzleien, Steuerberater, Versicherungen. Tägliche oder wöchentliche Reinigung außerhalb der Bürozeiten.
- Praxen mit Patientenverkehr: Hausarzt, Zahnarzt, Fachärzte, Physiotherapie. Reinigung außerhalb der Sprechzeiten, oft täglich, mit Hygienestandard.
- WEG- und Hausverwaltungen für Mehrfamilienhäuser: Treppenhaus, Eingangsbereich, gegebenenfalls Tiefgarage. 1× pro Woche oder 2× pro Monat. Über Nebenkosten umlagefähig.
Nicht typisch: Privathaushalte, Einzelbüros unter 80 m², einmalige Aufträge. Für Privathaushalte rechnet sich ein Wartungsvertrag selten — Anfahrtskosten und Mindestaufwand sind höher als der eigentliche Reinigungsbedarf.
Was Unterhaltsreinigung konkret umfasst
Standardleistungen pro Reinigungstermin:
- Böden feucht wischen oder saugen, je nach Belag
- Horizontale Oberflächen abwischen (Schreibtische, Ablagen)
- Sanitärbereich: WC, Waschbecken, Spiegel, Boden
- Auffüllen von Verbrauchsmaterialien (Seife, Papier, Handtücher)
- Müllbehälter leeren und neu beuteln
- Küchen- und Pausenraum: Spüle, Arbeitsfläche, Mikrowelle außen
- Glasflächen im Innenbereich (Türen, Trennwände)
Nicht standardmäßig enthalten, aber häufig im selben Vertrag: Eingangsbereich, Treppenhaus, Außenfenster (eigene Frequenz), Sonderreinigungen nach Veranstaltungen.
Was nicht in den Wartungsvertrag gehört: Grundreinigung der Böden, Beschichtungserneuerung, Fugen-Tiefenreinigung, Fassadenreinigung, Photovoltaik. Das sind eigene Leistungen mit eigener Frequenz und Kalkulation.
Wie oft Unterhaltsreinigung sinnvoll ist
Die richtige Frequenz hängt von vier Faktoren ab: Besucherverkehr, Bodenbelag, Mitarbeiterzahl, Sanitäraufwand.
- Täglich (5×/Woche): Praxen, Kanzleien mit intensivem Mandantenverkehr, Lobbybereiche.
- 3×/Woche: Standard für Büros mit 10 bis 30 Mitarbeitern, normalem Betrieb.
- 2×/Woche: Kleinere Büros ab 150 m², ruhiger Betrieb, kein Kundenverkehr.
- 1×/Woche: Treppenhausreinigung in Mehrfamilienhäusern, Nebenflächen.
Mehr Details zur richtigen Frequenz im Beitrag "Wie oft Unterhaltsreinigung im Büro?".
Was Unterhaltsreinigung kostet
Pauschalpreise pro Quadratmeter im Internet sind Unsinn. Jedes Objekt ist anders — Bodenbelag, Frequenz, Sanitäranzahl, Zugänglichkeit. Genauso belastbar wäre ein Kostenvoranschlag für "eine Wohnung" ohne Adresse. Belastbar wird der Preis nach Ortstermin und schriftlichem Leistungsverzeichnis.
Wer als Office-Manager regelmäßig die Reinigung nachhalten muss, hat entweder den falschen Anbieter oder zahlt indirekt drauf. Der günstigste Anbieter ist selten der günstigste — Nachkontrollen, Reklamationen, Personalwechsel kosten Zeit.
Konkrete Preisrahmen für Büroreinigung im Beitrag "Was kostet Büroreinigung?".
Wann wir nicht passen
Für einmalige Endreinigungen ohne Folgevertrag: Es gibt günstigere Anbieter, die genau das machen. Wir sind auf Wartungsverträge mit konstantem Personal eingerichtet.
Für reine Privathaushalte: Nicht unser Fokus. Eine Reinigungskraft auf Minijob-Basis ist hier in der Regel günstiger und passender.
Für Einzelbüros unter 80 m² mit einer Person: Der Wartungsvertrag rechnet sich kaum. Anfahrtskosten und Mindestaufwand verschieben das Verhältnis.
Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit fester Frequenz und konstantem Personal suchen — egal ob Büro, Praxis oder WEG: Anfrage in 24 bis 48 Stunden mit schriftlichem Festpreis. Wir halten das Niveau. Hergestellt wird es einmal vorher.
Quellen
- Betriebskostenverordnung §2 (gesetze-im-internet.de) — Offizielle Rechtsgrundlage zur Umlagefähigkeit von Hausreinigung
- Bundesinnungsverband (BIV) — Branchenverband mit Standards für Gebäudereinigung
Ihre Fragen — unsere Antworten
Was ist Unterhaltsreinigung in einfachen Worten?
Die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung nach festem Rhythmus — Böden, Oberflächen, Sanitär, Müll. Ziel ist, ein Sauberkeitsniveau zu halten, nicht es neu herzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung ist die laufende Pflege im festen Rhythmus. Grundreinigung ist die einmalige Tiefenreinigung — meist ein- bis zweimal im Jahr — und umfasst Belagserneuerung, Fugen, Verkrustungen.
Ist Unterhaltsreinigung umlagefähig?
Ja, nach §2 Nr. 9 BetrKV als "Hausreinigung". Voraussetzung: externe Beauftragung mit Rechnung und entsprechende Klausel im Mietvertrag.
Wer braucht Unterhaltsreinigung?
Bürobetriebe ab ca. 150 m², Praxen mit Patientenverkehr, WEG-Verwaltungen für Mehrfamilienhäuser. Privathaushalte und Einzelbüros unter 80 m² sind selten der typische Fall.
Wie oft ist Unterhaltsreinigung sinnvoll?
Hängt von Bodenbelag, Mitarbeiterzahl und Besucherverkehr ab. Praxen meist täglich, Standard-Büros 2 bis 3× pro Woche, Treppenhaus in Mehrfamilienhäusern 1× pro Woche oder 2× pro Monat.
Was kostet Unterhaltsreinigung pro Quadratmeter?
Pauschalpreise pro Quadratmeter sind nicht aussagekräftig — Bodenbelag, Frequenz, Sanitärbereich entscheiden. Belastbar wird der Preis nach Ortstermin und schriftlichem Leistungsverzeichnis.
