Die meisten Büros kommen mit zweimal pro Woche gut aus. Praxen und Kanzleien mit Patientenverkehr brauchen täglich. Was stimmt, hängt von vier Faktoren ab — nicht von der Bürogröße allein.
Frequenzen in der Praxis
- Täglich (5×/Woche): Arzt- und Zahnarztpraxen, Kanzleien mit intensivem Mandantenverkehr, Lobbybereiche großer Bürogebäude.
- 3×/Woche: Standard für mittlere Büros mit 10 bis 30 Mitarbeitern, wenig Außenbesuch, normaler Betrieb.
- 2×/Woche: Kleinere Büros ab ca. 150 m² mit ruhigem Betrieb und keinem täglichen Kundenverkehr.
- 1×/Woche: Lager, Technikräume, saisonale Büros. Für normalen Bürobetrieb selten ausreichend.
Was die Frequenz tatsächlich bestimmt
Besuchsfrequenz ist der wichtigste Faktor. Kommen täglich Kunden, Mandanten oder Patienten? Dann liegt die Messlatte deutlich höher — nicht wegen Hygiene im technischen Sinne, sondern wegen des ersten Eindrucks.
Bodenbelag bestimmt, wie schnell Verschmutzung sichtbar wird. Teppich bindet Schmutz, zeigt ihn aber weniger. Fliese oder Polierter Beton zeigen jeden Fleck sofort. Gleiche Verschmutzung, andere Wahrnehmung.
Sanitäranlagen brauchen meist eine eigene Frequenz. Gemeinschafts-WCs mit mehreren Mitarbeitern sollten mindestens dreimal pro Woche gereinigt werden — unabhängig davon, wie oft die Bürofläche dran ist.
Küche und Pausenraum werden am häufigsten unterschätzt. Sie verschmutzen schneller als jede andere Fläche und sind am sichtbarsten für alle Mitarbeiter.
Nicht alles braucht dieselbe Frequenz
Der häufigste Denkfehler bei der Frequenzplanung: alles gleich oft reinigen. Ein gutes Leistungsverzeichnis arbeitet mit einem Intervallmix — jede Fläche in ihrem eigenen Rhythmus.
- Bei jedem Termin: Sanitär, Küche, Müll, Böden in den Laufzonen.
- Wöchentlich: komplette Bodenflächen inklusive Randbereiche, freie Schreibtischflächen, Glastüren am Eingang.
- Monatlich: Türblätter und Rahmen, Heizkörper, Fußleisten, Bürostühle absaugen.
- Quartalsweise bis jährlich: Fenster, Beleuchtung, Grundreinigung der Böden.
So bleibt die Monatspauschale schlank, ohne dass die Ecken liegen bleiben. Der Nebeneffekt: Ein Angebot mit Intervallmix zeigt, dass der Anbieter über Ihr Objekt nachgedacht hat — eines mit einer einzigen Frequenz für alles eher nicht.
Was der Gesetzgeber mitredet
Ganz frei sind Sie bei der Entscheidung übrigens nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen. Wie oft genau, lässt der Verordnungstext offen — die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 wird bei Sanitärräumen konkreter und nennt die regelmäßige, in der Praxis arbeitstägliche Reinigung als Maßstab.
Für die Praxis heißt das: Bei Büroflächen haben Sie Spielraum, bei Sanitärräumen wenig. Ein Vertrag, der die Toiletten auf einmal pro Woche setzt, spart am falschen Ende — und im Zweifel gegen geltende Regeln.
Wann tägliche Reinigung zu viel ist
Für Büros unter 100 m² mit stabiler Mitarbeiterzahl und ohne Außenbesuch: Tägliche Reinigung ist unwirtschaftlich. Die Fläche verschmutzt schlicht nicht schnell genug.
Zweimal pro Woche gründlich ist besser als täglich oberflächlich. Ein zu kurzer Reinigungsintervall führt dazu, dass pro Termin weniger Zeit bleibt — das fällt auf.
Wann wir nicht passen
Wenn Sie einmalige oder seltene Reinigungen suchen: Dafür gibt es spezialisiertere Anbieter.
Wenn Ihr Büro unter 80 m² ist und nur eine Person arbeitet: Ein Wartungsvertrag ist wahrscheinlich nicht die sinnvollste Lösung. Das sagen wir direkt.
Quellen
- Arbeitsstättenverordnung (gesetze-im-internet.de) — Rechtsgrundlage zur Reinigungspflicht von Arbeitsstätten
- ASR A4.1 Sanitärräume (BAuA) — Technische Regel mit Anforderungen an die Reinigung von Sanitärräumen
Ihre Fragen — unsere Antworten
Täglich oder 3× pro Woche — was ist besser für ein Büro mit 15 Mitarbeitern?
Bei normalem Betrieb ohne starken Außenbesuch: dreimal pro Woche reicht. Mit Mandanten- oder Patientenverkehr: täglich.
Können wir die Frequenz nach dem Start anpassen?
Ja. Nach 4 bis 6 Wochen sprechen wir gemeinsam durch, ob die Frequenz passt. Anpassungen werden schriftlich im Nachtrag festgehalten.
Zählen Betriebsferien oder Weihnachtsurlaub?
Feiertage und längere Schließzeiten werden im Vertrag geregelt und üblicherweise ausgesetzt — nicht berechnet.
Brauche ich für Sanitär eine separate Frequenz?
Oft ja. Wir legen Sanitärreinigung getrennt fest, da Toilettenbereiche häufiger als Büroflächen gereinigt werden sollten.
