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Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung für WEG-Verwaltungen: Was wirklich wichtig ist

Für Hausverwaltungen im Rheinland: Welche Frequenz sinnvoll ist, was ein guter Treppenhausreinigungsvertrag enthält, und warum Mieter Personalwechsel sofort bemerken.

5. Mai 2025Aktualisiert am 6. August 20266 min LesezeitTim Rabe · Inhaber & Geschäftsführer

Die häufigste Beschwerde von Mietern an Hausverwaltungen: Das Treppenhaus ist nicht sauber. Ein Wartungsvertrag mit konstantem Personal und festem Rhythmus löst das Problem dauerhaft — und reduziert Anfragen an die Verwaltung.

Was gereinigt werden muss

  • Böden: Kehren und wischen. Frequenz abhängig von Etagen und Bewohnerzahl.
  • Handläufe, Türgriffe, Briefkastenanlage: Kontaktflächen, die im Alltag häufig übersehen werden.
  • Treppenhaus-Fenster: Seltener — monatlich oder quartalsweise, je nach Lage.
  • Kellertreppenhaus: Separate Leistung mit eigener Frequenz.
  • Außenbereich, Tiefgarage, Müllraum: Sinnvoll im selben Vertrag wenn der Dienstleister das Objekt kennt.

Welche Frequenz ist sinnvoll?

Für ein Mehrfamilienhaus mit 8 bis 12 Wohneinheiten: 1× pro Woche oder 2× pro Monat. Was genau passt, hängt davon ab, wie viele Bewohner täglich das Treppenhaus nutzen und ob Kinder, Haustiere oder häufige Ein- und Auszüge dazukommen.

Objekte in Innenstadtlagen oder mit hohem Durchgangsverkehr — Studentenwohnhäuser, Häuser nahe Gastronomie — brauchen höhere Frequenz. Das Treppenhaus ist die einzige Fläche, die alle Mieter täglich sehen.

Warum Mieter Personalwechsel bemerken

Mieter in Mehrfamilienhäusern merken einen Wechsel im Reinigungspersonal sofort. Nicht weil die Qualität schlechter wird, sondern weil das Vertrauen fehlt. Bei unbekannten Gesichtern fragen sie bei der Verwaltung nach — das ist mehr Aufwand für alle.

Das ist kein Marketing-Versprechen. Es kommt daher, dass wir keine Subunternehmer einsetzen. Wer bei Ihrem Objekt anfängt, bleibt. Das reduziert Anfragen an die Verwaltung messbar.

Angebote vergleichbar machen

Verwaltungen holen üblicherweise drei Angebote ein — und bekommen drei Dokumente, die sich nicht vergleichen lassen. Eines rechnet pro Monat, eines pro Reinigung, eines nennt nur eine Jahressumme. Vergleichbar wird es erst, wenn Sie die Rahmendaten vorgeben.

  • Gleiche Frequenz anfragen: einmal pro Woche oder zweimal pro Monat — nicht "nach Ermessen des Anbieters".
  • Flächen benennen: Etagen, Kellertreppenhaus, Müllplatz, Eingangsbereich außen. Was nicht drinsteht, wird später zur Zusatzrechnung.
  • Preis pro Wohneinheit ausweisen lassen: Diese Zahl brauchen Sie ohnehin für die Betriebskostenabrechnung.
  • Begehung verlangen: Wer ein Angebot ohne Ortstermin schickt, hat Ihr Treppenhaus nie gesehen — und kalkuliert entsprechend.

Der billigste Anbieter im Vergleich ist übrigens selten der günstigste im zweiten Jahr. Nachverhandlungen, Reklamationsrunden und ein Anbieterwechsel kosten Verwaltungszeit, die in keiner Angebotssumme steht.

Wenn Mieter sich trotzdem beschweren

Auch mit gutem Dienstleister kommen Beschwerden — die Frage ist, wie schnell sie sich klären lassen. Der Klassiker: "Hier wurde seit Wochen nicht geputzt." Mit dokumentierten Reinigungsterminen ist das in zwei Minuten beantwortet. Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage, und die Verwaltung sitzt dazwischen.

Der zweite Klassiker: Das Treppenhaus ist zehn Minuten nach der Reinigung wieder benutzt worden. Im November mit Matschwetter sieht es dann abends nicht mehr frisch gewischt aus. Das ist kein Reklamationsgrund, sondern Physik — ein Aushang mit dem festen Reinigungstag nimmt solchen Beschwerden die Grundlage, weil jeder Bewohner weiß, wann gereinigt wurde.

Mehrere Objekte bündeln

WEG-Verwaltungen, die mehrere Objekte im Rheinland betreuen, können diese in einem Vertrag zusammenfassen. Das ist günstiger in der Kalkulation und einfacher in der Koordination — ein Ansprechpartner, eine Abrechnung.

Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Reinigungstermin digital. Für Verwaltungen, die Nachweise für die Jahresabrechnung oder Beiratssitzungen brauchen.

Wann wir nicht passen

Für einmalige Grundreinigungen des Treppenhauses ohne Folgevertrag: Das ist nicht unser Fokus. Wir empfehlen in diesem Fall spezialisierte Einzelreinigungsanbieter.

Unser Modell ist der Wartungsvertrag: fester Rhythmus, festes Team, dokumentierter Ablauf.

Quellen

Häufige Fragen

Ihre Fragen — unsere Antworten

Können WEG-Verwaltungen mehrere Objekte in einem Vertrag zusammenfassen?

Ja. Bei mehreren Objekten in der Region kalkulieren wir gebündelt — das ist günstiger und einfacher zu koordinieren. Ein Ansprechpartner für alle Objekte.

Was passiert wenn ein Reinigungstag auf einen Feiertag fällt?

Wir vereinbaren im Voraus ob ausgefallen oder verschoben wird. Alles steht schriftlich im Vertrag.

Erhalten wir Dokumentation der Reinigungen?

Auf Wunsch ja — digitale Bestätigung pro Reinigungstermin. Für WEG-Verwaltungen die Nachweise für die Jahresabrechnung benötigen.

Wie lange läuft ein Treppenhausreinigungsvertrag?

Üblicherweise 12 Monate mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Einzelreinigungen ohne Bindung sind möglich.

Wie schnell können Sie ein Objekt übernehmen?

Nach dem Ortstermin steht das Angebot in 24 bis 48 Stunden. Der Start hängt dann meist an der Kündigungsfrist des Altvertrags — den Übergang stimmen wir mit der Verwaltung ab, damit kein Reinigungstermin ausfällt.

Informieren Sie die Bewohner über den Reinigungstag?

Auf Wunsch ja — per Aushang mit festem Wochentag. Das reduziert Rückfragen bei der Verwaltung, weil jeder Bewohner einordnen kann, wann zuletzt gereinigt wurde.

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