Logo Gebäudereinigung RabeGebäudereinigungRABE
Reinigungsarten

Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung: Was brauchen Sie?

Grundreinigung ist einmalig und intensiv. Unterhaltsreinigung ist regelmäßig und erhaltend. Beides zu verwechseln kostet Geld — und führt zu Ergebnissen die niemanden zufriedenstellen.

3. März 2025Aktualisiert am 6. August 20265 min LesezeitTim Rabe · Inhaber & Geschäftsführer

Grundreinigung und Unterhaltsreinigung sind nicht dasselbe — obwohl sie oft verwechselt werden. Wer Unterhaltsreinigung auf einem Objekt bestellt das zuerst eine Grundreinigung braucht, wird mit dem Ergebnis unzufrieden sein. Das liegt nicht am Reiniger.

Was Grundreinigung bedeutet

Eine Grundreinigung reinigt alles, was im normalen Betrieb nicht erreicht wird: unter Möbeln, hinter Heizungen, Fugen, Heizkörperrippen, Fenster innen und außen, Lichtschalter, Türrahmen, Sockelleisten.

Wann sie sinnvoll ist:

  • Einzug in neue Büroräume — nach Vormieter oder Bauarbeiten.
  • Auszug und Übergabe an den Vermieter.
  • Vor oder nach Umbauarbeiten — Baustaub setzt sich überall fest.
  • Saisonaler Bedarf: z. B. nach hartem Winter wenn Streusalz und Schmutz in Treppenhäuser getragen werden.
  • Übernahme eines Objekts von einem anderen Reinigungsanbieter der nachlässig gearbeitet hat.

Was Unterhaltsreinigung bedeutet

Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung nach festem Rhythmus: Böden kehren und wischen, Oberflächen abwischen, Sanitär reinigen, Müll entleeren. Das Ziel ist: das Niveau halten, nicht verbessern.

Das ist auch der entscheidende Punkt: Unterhaltsreinigung kann kein Niveau herstellen — sie kann nur eines erhalten. Deshalb funktioniert sie nur, wenn das Objekt in einem ordentlichen Grundzustand ist.

Was der Unterschied kostet

Der Preisunterschied überrascht viele beim ersten Angebot: Eine Grundreinigung kostet pro Quadratmeter typischerweise das Drei- bis Fünffache eines Unterhaltsreinigungstermins. Der Grund ist nicht das Material, sondern die Zeit.

Bei der Unterhaltsreinigung schafft eine Kraft 200 bis 300 m² pro Stunde — die Flächen sind frei, die Abläufe eingespielt. Bei einer Grundreinigung sind es 20 bis 50: Möbel rücken, Beläge intensiv bearbeiten, Fugen, Kanten, Fenster. Dieselbe Fläche, ein Vielfaches an Arbeitszeit.

Deshalb lohnt der Vergleich auch nicht. Wer die beiden Preise nebeneinanderlegt und sich für die "günstige" Unterhaltsreinigung auf einem verwahrlosten Objekt entscheidet, zahlt am Ende doppelt: erst monatelang für ein Ergebnis, das nicht überzeugt — und dann doch für die Grundreinigung.

Was häufig schiefgeht

Kunden rufen an weil die Unterhaltsreinigung "nicht mehr hilft". In vielen Fällen braucht das Objekt zuerst eine Grundreinigung — und danach einen Wartungsvertrag.

Unterhaltsreinigung auf einem Boden der seit Jahren nicht grundgereinigt wurde: Der Boden sieht nach der Reinigung besser aus, aber nicht sauber. Eingelagerter Schmutz kommt durch normales Wischen nicht heraus.

Die Lösung ist klar: Grundreinigung zuerst, Unterhaltsvertrag danach. Wer die Grundreinigung macht, kennt das Objekt und kann die Unterhaltsreinigung passend einrichten.

Der Übergang in der Praxis

So sieht der Ablauf aus, wenn beides zusammenkommt: Beim Ortstermin bewerten wir den Grundzustand ehrlich — nicht jedes Objekt braucht eine Grundreinigung, und wir verkaufen keine, wo keine nötig ist. Wenn doch, legen wir sie auf ein Wochenende oder außerhalb der Betriebszeiten, damit der Betrieb nicht stillsteht.

Der Unterhaltsvertrag startet direkt im Anschluss, idealerweise am nächsten Werktag. Die ersten vier bis sechs Wochen sind Feinjustierung: Passt die Frequenz, stimmen die Schwerpunkte, bleibt die Küche im Griff? Danach läuft der Vertrag im Rhythmus — und das Niveau der Grundreinigung bleibt erhalten, statt langsam wieder abzurutschen.

Ein Nebeneffekt, den Auftraggeber unterschätzen: Wer die Grundreinigung gemacht hat, kennt jeden Bodenbelag und jede Problemecke des Objekts. Diese Kenntnis steckt danach in jedem einzelnen Reinigungstermin.

Wann wir nicht passen

Für einmalige Grundreinigungen ohne anschließenden Wartungsvertrag: Das ist nicht unser Fokus. Wir empfehlen in diesem Fall spezialisierte Einzelreinigungsanbieter.

Wenn Sie einen Wartungsvertrag suchen — mit oder ohne vorangehende Grundreinigung: Dort sind wir die richtige Wahl. Angebot in 24 bis 48 Stunden.

Quellen

Häufige Fragen

Ihre Fragen — unsere Antworten

Muss ich vor der Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung machen?

Nicht immer. Wenn das Objekt in einem guten Ausgangszustand ist: direkt Unterhaltsvertrag. Wenn länger nicht intensiv gereinigt wurde: Grundreinigung zuerst, danach Unterhaltsreinigung.

Wie viel kostet eine Grundreinigung?

Abhängig von Fläche, Zustand und Leistungsumfang. Nach kurzem Ortstermin bekommen Sie ein Angebot in 24 bis 48 Stunden.

Kann Grundreinigung und Unterhaltsvertrag beim selben Anbieter laufen?

Ja. Das empfehlen wir — wer die Grundreinigung macht kennt das Objekt und kann die Unterhaltsreinigung passend einrichten.

Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?

Für normale Büros: einmal jährlich, z. B. zwischen den Jahren oder im Sommer. Für stärker beanspruchte Objekte öfter.

Angebot anfordern

Jetzt unverbindlich anfragen

Angebot in 24 bis 48 Stunden. Für größere Objekte kostenloser Ortstermin.

+49 176 72210518Per E-Mail anfragen
Anrufen